Auszug aus den Vereinsstatuten

Auf dieser Seite findest du die aktuell gültigen Vereinsstatuten des Fischerverein Traunsee.

Sie stehen dir auch zum Download bereit.

Fassung des Jahres 2018

Hier finden Sie alle Statuten des Fischervereins Traunsee in der aktuell gültigen Fassung.

§1

Name des Vereins

Name des Vereins

§1

Fischerverein Traunsee

§2

Sitz des Vereines

Sitz des Vereines

§2

Anton von Satoristraße 27
4810 Gmunden
Österreich

§3

Zweck des Vereines

Zweck des Vereines

§3

Alle Angler, welche die Fischwaid aus Liebhaberei ausüben, zusammenzufassen, kameradschaftlich die Angelfischerei auszuüben und Hege und Pflege in den heimischen Gewässern zu betreiben. Der Verein ist in jeder Weise unpolitisch, verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

§7

Mitglieder des Vereines

Mitglieder des Vereines

§7

Mitglieder des Vereines können alle Angelfischer werden, welche schriftlich um Aufnahme ansuchen und sich den Satzungen des Vereines unterwerfen, sowie den erforderlichen behördlichen Fischereierlaubnisschein beibringen.

§8

Aufnahme von Mitgliedern

Aufnahme von Mitgliedern

§8

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand. Zur Begründung einer Ablehnung einer Mitgliedsaufnahme ist der Vorstand nicht verpflichtet. Der Vereinsvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.

§9

Rechte der Mitglieder

Rechte der Mitglieder

§9

Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die verbilligte Fischereilizenz durch den Verein besorgen zu lassen, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr einbezahlt worden ist.